Katalanische (Finanzausgleichs-) Verhältnisse – auch bei uns

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Eines der zentralen Themen bei der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung ist der innerspanische Finanzausgleich. Das ertragsstarke Katalonien musste substantiell Mittel die auf seinem Territorium erarbeitet wurden, an schwache Regionen innerhalb Spaniens abliefern. In diesem Kontext hat sich Katalonien weit über das gesunde Mass verschuldet. Dies interessierte aber die anderen Regionen und die Zentralregierung Spaniens nicht. Der Rest der Geschichte entnimmt man heute aus der Tagespresse. Was fernab geschieht und hier für Kopfschütteln sorgt, wiederholt sich aber überall auf dieser Welt, gerade auch in der Schweiz und auch in unserem Kanton. Finanzstarke Kantone und Gemeinden werden aus Gründen der innerschweizerischen bzw. innerkantonalen Solidarität in eine Finanzausgleichsmaschinerie eingebunden, die konzeptionell zu wenig durchdacht ist. Denn die Bemessungsgrundlage für den Finanzausgleich ist in der Regel nur die Steuerkraft. Die übrigen finanziellen Rahmenbedingungen von Geber- und Nehmerkantonen werden ausgeblendet. Vermögende, wenig verschuldete Kantone (oder Gemeinden) die eine niedrige Steuerkraft aufweisen können so zu Lasten von Kantonen oder Gemeinden leben, die zwar eine hohe Steuerkraft, aber kein Vermögen aufweisen und hoch verschuldet sind. Möglich ist auch, dass substanzarme, aber steuerkräftige Gebiete ihr Eigenkapital aufbrauchen und sich verschulden, damit sie an andere den Finanzausgleich abliefern können. Das kann auf Dauer nicht gut gehen. Ein Finanzausgleich ist ja gut, er muss aber neben der Steuerkraft auch Schulden und Vermögen von Geber- und Nehmergebieten berücksichtigen. Vermögende Sozialfälle bekommen ja auch nicht im gleichen Ausmass Unterstützung vom Staat wie solche, die kein Vermögen haben. Des Weiteren kann es auch nicht sein, dass ein Finanzausgleich keine Anstrengungen von den Nehmergebieten einfordert, damit diese den Nehmerstatus ablegen. Dabei müssen die Nehmergebiete ja nicht alleine gelassen werden, sie können vom Kanton oder Bundesbern als „Zentrale“ tatkräftig mit gesetzlichen Rahmenbedingungen und Rat unterstützt werden.